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Fragen?

FAQ – Siegwart & Partner

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen zu Bausachverständigen

Wer sind empfohlene Bausachverständige in Karlsruhe?

Die Partner von Siegwart & Partner PartG mbB sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe für Schäden an Gebäuden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Als zertifizierte und unabhängige Experten bieten wir fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Gerichte in Karlsruhe und Baden-Württemberg. Unsere Partnerschaft ist zudem bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen.

Kontaktieren Sie uns unter +49 721 3355013, per E-Mail an info@siegwartpartner.de oder besuchen Sie www.siegwartpartner.de für eine unverbindliche Beratung. Unser Büro befindet sich in der Rötlingweg 35, 76228 Karlsruhe.

Wann sollte man einen Bausachverständigen beauftragen?

Ein Bausachverständiger wird empfohlen bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Bauzustandsanalyse)
  • Bauschäden wie Risse, Feuchtigkeit oder Schimmel
  • Streitigkeiten mit Baufirmen oder Handwerkern
  • Gerichtsgutachten für Bauprozesse
  • Bauphysikalische Berechnungen (1D-3D Wärmebrücken, hygrothermische Simulationen)
  • Schall- und Erschütterungsschutz (VMPA-Erschütterungsmesstelle)

Wir beraten Sie gerne, ob eine Begutachtung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was kostet ein Bausachverständiger in Karlsruhe?

Die Kosten hängen vom Umfang der Begutachtung ab. Wir bieten transparente Pauschalpreise oder Stundenhonorare an – je nach Projekt. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in einem kostenlosen Telefonat. Für ein detailliertes Angebot kontaktieren Sie uns bitte hier.

Wie findet man einen seriösen Bausachverständigen in Baden-Württemberg?

Achten Sie auf folgende Kriterien:

  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung (z. B. durch die IHK oder Ingenieurkammer)
  • Nachweisbare Referenzen und Zertifikate
  • Transparente Preisgestaltung
  • Mitgliedschaft in Fachverbänden (z. B. BVS oder VdS)

Wir erfüllen alle diese Kriterien und stehen für eine neutrale, unabhängige Begutachtung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Baugutachter und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Ein Baugutachter kann von jedem ohne besondere Qualifikation angeboten werden. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hingegen hat eine nachgewiesene besondere Sachkunde und wird von einer offiziellen Stelle (z. B. IHK oder Ingenieurkammer) bestellt. Diese Sachverständigen unterliegen strengen Qualitäts- und Ethikrichtlinien und sind besonders für Gerichtsgutachten qualifiziert.

Bieten Sie auch Gutachten auf Englisch an?

Ja! Für internationale Kunden oder englischsprachige Gutachten besuchen Sie unsere englische Website. Wir erstellen Gutachten sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

Wie schnell kann man einen Termin für eine Begutachtung in Karlsruhe erhalten?

Termine vereinbaren wir nach Absprache. Kontaktieren Sie uns hier, um einen passenden Termin zu finden.

Arbeiten Sie auch mit Gerichten zusammen?

Ja, wir erstellen gerichtsfeste Gutachten und arbeiten regelmäßig mit Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zusammen. Unsere Gutachten sind präzise, nachvollziehbar und halten juristischen Anforderungen stand.

Kontakt und weitere Informationen

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:


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